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Jährliche Unterweisung für den Staplerfahrer

Laut Berufsgenossenschaft müssen Staplerfahrer in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen.

Unsere Unterweisungen beinhalten alle nachfolgende Inhalte:

Theorie:

Bekanntgabe eventueller Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften, Wiederauffrischung der theoretischen Grundausbildung, Vorführung eines Schulungsfilms über den Umgang mit Staplern, Erfahrungsaustausch

 

Die Teilnahme an der jährlichen Unterweisung wird mit dem Eintrag ins “Buch für Sicherheitsbelehrung” durch uns bescheinigt.

Unterweisungen werden bevorzugt in Ihrem Betrieb und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten durchgeführt.

Ihr Nutzen:

Reduzierung der Unfallgefahr und der damit verbundenen Ausfallzeiten   Weiterbildung/Qualifizierung                                                     Anforderungen der BG werden erfüllt                                                              Im Schadensfall Absicherung gegenüber der Unfallversicherung

 

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